Social Media Impressumspflicht
Erneut gibt es Massenabmahnungen für fehlendes Impressum bei Social Medias Lieblingsopfer Facebook (Quelle). Obwohl wir hier natürlich keine Rechtsberatung geben können, trotzdem hier ein paar Tipps zur Social Media Impressumspflicht bei Facebook, Twitter, Google+, Youtube, Pinterest, Linkedin und Xing!
An folgende Anforderung für ein Impressum ist zu denken:
1. Impressum muss sofort und eindeutig erkennbar sein (z.B. INFO-Reiter ist nicht als Impressum eindeutig zuordenbar)
2. Impressum muss mit maximal 2 Klicks erreichbar sein, egal ob über Desktop oder mobile-Zugriff
3. Auch ein verlinktes Impressum muss die Bedingungen 1 und 2 erfüllen!
Vorweg zum Verlinken: Ist ein Blog/Webseite mit einem gültigen Impressum vorhanden und will man eine Social Media Domäne auf dieses verlinken, ist es ratsam im Blog-Impressum prophylaktisch(!) eine Ergänzung wie folgt anzugeben:
“Dieses Impressum gilt ebenfalls:
– für unsere Facebookseite [Link]
– für Twitter [Link]
– … “
Falls eure Social Media Seite anders benannt ist als eure Webseite und ihr auf das Impressum der Webseite verlinkt, muss dort eindeutig hervorgehen, dass beide Angebote dem selben Anbieter zugehörig sind
Social Media Impressumspflicht – Tipps*
A. FACEBOOK
Bedingung 1 und 2 lassen sich nur erfüllen, wenn das Impressum in der INFO-Box, die sich links unter dem Seitenlogo befindet, unterbringt. Hierbei ist darauf zu achten, dass ein reiner Link nicht genügt um der Social Media Impressumspflicht nachzukommen!
Anlegen daher mindestens z.B. als “Impressum: http://bit.ly/EIAImpressum”
Hinweis: Da die INFO-Box noch nicht in der Android-App angezeigt wird, bleibt ein Rest-Risiko, welches sich nicht vermeiden lässt. Was definitiv NICHT als alleinige Maßnahme ausreicht, ist das Eintragen der Impressumsdaten auf der INFO-Seite oder in einer Tab-App! Diese beiden Maßnahmen können zusätzlich erfolgen.
PRAKTISCHES:
Beispiel INFO-Seite: https://www.facebook.com/EdelmannCM/info
Als Admin eurer Facebook Seite könnt ihr dort direkt editieren (Klick auf BEARBEITEN)
– [PFLICHT!!] In die Box “kurze Beschreibung” packt ihr euren Impressums-Link: “Impressum: http://bit.ly/EIAImpressum” (Der Text erscheint dann in der Info-Box direkt auf der Startseite links unterhalb des Logos). Dies ist die wichtigste Maßnahme um der Impressumspflicht bei Facebook zu entsprechen.
– [Empfohlen] In die Box “Beschreibung” könnt ihr euer Impressum eintragen. Es MUSS aber nach dem Speichern lesbar sein (Punkt 1 der Impressums-Regeln!) und ihr MÜSST hier auch die Überschrift “Impressum” eintragen. Zudem: Wenn der Text komplett (!) im “mehr lesen” steht, reicht das nicht aus. Probiert die Ansicht am besten immer wieder aus.
– [Empfohlen] Habt ihr als Seite die Kategorie “Unternehmen & Organisation”+”Unternehmen” ausgewählt, könnt ihr (wie auf unserer FB Seite) im Edit-Modus auch die Box “Allgemeine Informationen” zur Angabe des Impressums nutzen. Auch hier gilt: Mit “Impressum” als Überschrift versehen und der Text darf nicht komplett im Mehr-Lesen versteckt sein.
– [Optional] Installiert euch eine Tab-App (z.B. kostenfrei unsere Launch Pad App) und tragt das Impressum dort ebenfalls ein. Die App MUSS allerdings ebenfalls unter den ersten 3 sichtbaren Tab-Apps stehen. Wenn die App auf der Startseite unter MEHR platziert wurde, ist das nicht gültig. Da die App in den mobile Apps teilweise nicht sichtbar sind, ist das die unsicherste Option, bezogen auf die Social Media Impressumspflicht!
B. TWITTER
Bei Twitter ist das Unterbringen der Angaben gemäß der Impressumspflicht analog möglich.
Beispiel: https://twitter.com/edelmanncm
Seit einiger Zeit hat Twitter durch den großen, neuen Headerbereich eine eindeutige Stelle, die sofort erkennbar ist und wo das Impressum eingetragen oder verlinkt werden sollte. Das ist auch gleichzeitig der einzig mögliche Ort um der Impressumspflicht nachzukommen.
– [PFLICHT!!] Unter SETTINGS -> PROFILE -> BIO tragt ihr ebenfalls den Impressums-Link in der Form “Impressum: http://bit.ly/EIAImpressum”
– [Optional] Da der Hintergrund eurer Twitterseite grafisch austauschbar ist, lässt sich hier auch grafisch ein Impressum im Bild verankern. Dieses genügt aber nicht den Regeln. Nutzt den Hintergrund also besser als Gestaltung.
Der Text erscheint dann in der Info-Box direkt auf der Startseite. Der Vorteil bei Twitter: Selbst wenn man ein fremdes Profil aufruft, ist dieser Info-Bereich in der Kurzansicht (Popup) sichtbar!
C. GOOGLE+
Google+ hat bei Unternehmensseiten das Problem, dass es nicht wie bei Facebook oder Twitter eine auf den ersten Blick erkennbare “Infobox” gibt. Daher gibt es hier nur die Option, einen entsprechenden Vanity-Link in der Box rechts unter dem Logo anzulegen um der Social Media Impressumspflicht zumindest so gut wie möglich nachkommen zu können.
Beispiel: https://plus.google.com/107498917530694666624
– [PFLICHT!!] Unter EDIT PROFILE -> WEBSITE tragt ihr den Impressums-Link in der Form “http://bit.ly/EIAImpressum” ein. Besser noch wenn ihr statt Bit.ly eine komplette URL nutzt, z.B. https://www.edelmann-interactive.com/impressum um Anbieter und Impressum eindeutig zuzuordnen. Leider hat man hier nur wenige Zeichen Platz, was bei langen URLs durch das automatisierte Abschneiden der Zeichenfolge die Zuordnung und auch nur näherungsweise Erfüllung der Impressumspflicht unmöglich macht.
– [Empfohlen] Unter ABOUT hat man bei Google+ genügend Platz um ein Impressum unterzubringen. Dies ist jedoch nur eine zusätzliche Maßnahme, da der “ABOUT”-Bereich gerichtlich wohl nicht als eindeutig Erkennbar gewertet werden würde
– [Optional] Man könnte im Header ein Impressum einfügen. Dies dürfte aber kaum bzw gar nicht rechtlich belastbar sein.
D. YOUTUBE
Bei Youtube besteht das Problem der Impressumspflicht in der mobilen Anzeige, da hier das Profil meist gar nicht verfügbar ist. Dennoch sollte auf der Firmen-Youtube Seite folgende Einstellung getroffen werden:
– [Empfohlen] Unter ABOUT (rechte Seitenbox) tragt ihr im ABOUT-Feld ein komplettes Impressum ein und/oder unter EDIT -> ADD-A-NEW-LINK den Impressums-Link mit dem Titel “IMPRESSUM (Firmenname)”
E. PINTEREST
Hier bleibt wie bei Twitter nur eine Option, um der Impressumspflicht nachzukommen : Das Impressum als “Impressum: http://bit.ly/EIAImpressum” im About-Feld eintragen.
Beispiel: https://pinterest.com/edelmannIA/ (Privates Profil – Vorgehen für Unternehmen aber identisch)
Zu finden unter SETTINGS -> PROFILE INFOS (shown public) -> ABOUT
F. LINKEDIN
Beispiel: http://www.linkedin.com/company/edelmann-interactive-gmbh
Bei Linkedin lassen sich in der Unternehmensbeschreibung im ABOUT sowohl ein Impressumslink wie “Impressum: http://bit.ly/EIAImpressum” als auch ein komplettes Impressum unterbringen.
Da man den Platz gut für die Firmenpräsentation und -Leistungen nutzen sollte, ist ein Impressumslink die erste Wahl.
G. XING
Beispiel: https://www.xing.com/companies/EDELMANNINTERACTIVEGMBH
Wie bei Linkedin lässt sich auch bei Xing im Unternehmensprofil einfach ein Impressum oder ein Impressumslink mit “Impressum: http://bit.ly/EIAImpressum” im ÜBER UNS Bereich anlegen.
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* Keine Rechtsberatung! Rechtliche Validierung und Haftung ausgeschlossen. Kontaktiert bitte bei rechtlichen Fragen einen Anwalt mit entsprechendem Sachgebiet!